1. Geltungsbereich
1. 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Rohr Engel GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen sowie Elektroinstallationsleistungen.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Vertragsannahme eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten.
3. Leistungsumfang
3.1 Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das schriftliche Angebot des Auftragnehmers.
3.2 Nicht im Leistungsumfang enthalten sind insbesondere:
– statische Prüfungen und Nachweise
– Dachsanierungen und bauliche Maßnahmen
– Erdarbeiten und Fundamentarbeiten
– Blitzschutz- und Brandschutzmaßnahmen
– Anpassungen am Zählerschrank oder der Hausinstallation, sofern nicht ausdrücklich vereinbart
– Genehmigungen und behördliche Auflagen
– Leistungen des Netzbetreibers
3.3 Angaben zu Energieerträgen stellen unverbindliche Prognosen dar und sind keine zugesicherten Eigenschaften.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle baulichen, statischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Installation gegeben sind.
4.2 Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
4.3 Der Auftraggeber gewährleistet freien Zugang zur Baustelle sowie die Bereitstellung von Strom und, soweit erforderlich, Wasser.
4.4 Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung erfolgt wie folgt:
– 30 % Anzahlung nach Vertragsabschluss
– 40 % bei Lieferung der Komponenten
– 30 % nach Fertigstellung
5.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Arbeiten einzustellen.
5.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
5.4 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
6. Liefer- und Leistungszeit
6.1 Liefer- und Montagezeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
6.2 Verzögerungen durch höhere Gewalt oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände (z. B. Lieferengpässe, Netzbetreiber, Wetter) berechtigen zur angemessenen Fristverlängerung.
6.3 Verzögerungen durch den Auftraggeber führen zu einer entsprechenden Verschiebung der Termine sowie zur Berechnung von Mehraufwand.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
7.2 Eine Veräußerung oder Belastung vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig.
8. Abnahme
8.1 Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine Abnahme.
8.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
– der Auftraggeber die Anlage in Betrieb nimmt oder
– innerhalb von 7 Tagen keine wesentlichen Mängel schriftlich angezeigt werden
8.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
9. Zusatzleistungen / Nachträge
9.1 Zusätzliche Leistungen, die aufgrund unvorhersehbarer Umstände erforderlich werden, werden gesondert berechnet.
9.2 Dies gilt insbesondere bei:
– Abweichungen der baulichen Gegebenheiten
– notwendigen Anpassungen an der Elektroinstallation
– zusätzlichen Materialien oder Arbeitsaufwand
10. Netzbetreiber und Genehmigungen
10.1 Der Auftragnehmer unterstützt bei der Anmeldung beim Netzbetreiber, übernimmt jedoch keine Garantie für Genehmigung, Dauer oder Bedingungen.
10.2 Für Verzögerungen oder Ablehnungen durch den Netzbetreiber haftet der Auftragnehmer nicht.
11. Gewährleistung
11.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
11.2 Herstellergarantien bestehen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Hersteller.
11.3 Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Eigenleistungen oder Eingriffe Dritter wird keine Gewährleistung übernommen.
12. Haftung
12.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
12.3 Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Auftragswert begrenzt.
12.4 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Ertragsausfälle oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
13. Widerrufsrecht (Verbraucher)
13.1 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
13.2 Das Widerrufsrecht erlischt bei individuell angefertigten Anlagen oder wenn mit der Ausführung bereits begonnen wurde.
14. Datenschutz
14.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.
14.2 Daten werden nur im Rahmen der Vertragsabwicklung an Dritte weitergegeben.
15. Elektroinstallationen (zusätzliche Regelungen)
15.1 Bei Arbeiten an bestehenden Anlagen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für bereits vorhandene Mängel.
15.2 Werden während der Arbeiten sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, notwendige Zusatzmaßnahmen durchzuführen oder die Arbeiten zu unterbrechen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
16.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
